Der Beruf einer Steuerberaterin bzw. eines Steuerberaters ist in Deutschland recht streng durch das Berufsrecht reguliert. Dies betrifft vor allem den Zugang zum Beruf, also die Zulassung zum Steuerberater. Im Regelfall ist dafür die Steuerberaterprüfung erfolgreich abzulegen. In anderen Ländern der EU sind die Zugangsbedingungen längst nicht so streng. Da in der EU grundsätzlich Dienstleistungsfreiheit herrscht, stellt sich die Frage, ob bzw. unter welchen Bedingungen innerhalb der EU eine grenzüberschreitende Hilfeleistung in Steuersachen möglich ist. Bisher hat der BFH dies z.B. bei einem Belastingsadviseur aus den Niederlanden abgelehnt (vgl. u.a. BFH, Beschl. v. 09.12.2005 - VII B 146/05, NV). Jetzt hat er ein Vorabentscheidungsersuchen mit mehreren Fragen zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen durch eine im EU-Ausland niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft an den EuGH gerichtet (BFH, Beschl. v. 20.05.2014 - II R 44/12).
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