Steuerberatungskosten, die nicht mit der Ermittlung von in Deutschland steuerbaren Einkünften zusammenhängen, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Das gilt auch für Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit einer US-amerikanischen Einkommensteuererklärung wegen deutscher Vermietungseinkünfte anfallen.
Im Streitfall musste ein US-amerikanischer Staatsbürger mit deutschem Wohnsitz seine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken in Deutschland in den USA erklären. Zu diesem Zweck wandte der Grundstückseigentümer Steuerberaterkosten auf. Nach dem
Das FG Münster hat die Steuerberatungskosten als nicht abzugsfähig beurteilt und die Klage abgewiesen. Grundsätzlich gehören Steuerberatungskosten, soweit sie mit der Ermittlung der Einkünfte zusammenhängen, z.B. zu den Werbungskosten i.S.d. § 9 Abs. 1 EStG (vgl. z.B. BFH, Urt. v. 06.04.1995 - VIII R 10/94, BFH/NV 1996,
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