Ausgabe 28/2023
Thema der Woche vom 12.07.2023
BFH, Urt. v. 28.02.2023 - VII R 27/20, rkr.

Steuerentlastung aufgrund von Wärmeverlustausgleich in Fernwärmenetzen

Der BHF hat in seinem Urt. v. 28.02.2023 entschieden, dass auch die von einem Fernwärmenetzbetreiber selbst genutzte Menge an Energieerzeugnissen, welche zum Ausgleich von Wärmeverlusten verheizt wurde, begünstigungsfähig nach § 54 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG ist. Das gilt selbst dann, wenn der Wärmeverlust aufgrund von Dritten bezogener Wärme ausgeglichen werden muss. Das Hauptzollamt sowie die Vorinstanz, das FG Baden-Württemberg, waren der Ansicht, die Energieerzeugnisse seien nicht als speziell für den Ausgleich des Wärmeverlustes verwendet worden.

Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG wird eine Steuerentlastung auf Antrag für Energieerzeugnisse gewährt, die nachweislich nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 3 bis 5 EnergieStG versteuert worden sind und von einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i.S.d. § 2 Nr. 3 StromStG zu betrieblichen Zwecken verheizt oder in begünstigten Anlagen nach § 3 EnergieStG verwendet worden sind.