Ausgabe 20/2022
Gesetzgebung vom 20.05.2022

Steuerentlastungsgesetz beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 12.05.2022 das Steuerentlastungsgesetz 2022 beschlossen (i.d.F. der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, BT-Drucks. 20/1765). Der ursprüngliche Gesetzesentwurf (BT-Drucks. 20/1333), über den wir in Ausgabe 11 (STX 2022, 148) berichtet hatten, wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 € und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus in Höhe von 100 € ergänzt. Die jetzt noch erforderliche Zustimmung des Bundesrats ist kurzfristig zu erwarten.

Folgende Maßnahmen sind nun in dem Gesetzespaket enthalten:

Energiepreispauschale

Die per Änderungsantrag beschlossene Energiepreispauschale in Höhe von 300 € soll einmalig ab September 2022 an Steuerpflichtige gezahlt werden.

Bei Einkünften aus Landwirtschaft, Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit gibt es die Pauschale über eine Kürzung der Einkommensteuervorauszahlungen zum 10.09.

Arbeitnehmer erhalten die Pauschale über den Arbeitslohn. Arbeitgeber sollen die Energiepreispauschale grundsätzlich mit der ersten, nach dem 31.08.2022 vorzunehmenden regelmäßigen Lohnzahlung auszahlen. Sie sollen sie vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer entnehmen und diese bei der nächsten Lohnsteuer-Anmeldung gesondert absetzen.

Eine ausgezahlte Energiepreispauschale ist in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Abs. 1 Satz 2 EStG) mit dem Großbuchstaben E anzugeben.