Ausgabe 4/2023
Umsatzsteuer Aktuell vom 25.01.2023
BMF-Schreiben v. 14.12.2022 - III C 2 - S 7270/19/10001 :003

Steuerentstehung bei Teilleistungen

Mit Urteil vom 26.06.2019 - V R 8/19 (V R 51/16) hat der BFH zunächst entschieden, Unternehmer könnten sich bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen auf eine unmittelbare Anwendung von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL berufen. Diese Entscheidung ist aufgrund der neuesten Rechtsprechung des BFH in seinem Urteil vom 01.02.2022 (V R 37/21) insoweit überholt.

Mit diesem Urteil hat der BFH entschieden, die Steuerentstehung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG sei nicht auf bereits fällige Entgeltansprüche beschränkt. Eine Teilleistung i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG, bei der für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird, erfordere eine Leistung mit kontinuierlichem oder wiederkehrendem Charakter. Der nationale Begriff der Teilleistung in § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG entspreche zumindest im Regelfall den Begrifflichkeiten des Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL, da es sich bei der wirtschaftlich teilbaren Leistung um eine Leistung mit einem "kontinuierlichen oder wiederkehrenden Charakter" handele. Eine Anwendung von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG auf eine einmalige Leistung gegen bloße Ratenzahlung sei ausgeschlossen.