Ausgabe 10/2023
Umsatzsteuer Aktuell vom 08.03.2023
BFH, Beschl. v. 28.09.2022 - XI R 28/20

Steuerentstehung und -berichtigung bei späterer Vereinnahmung des Entgelts

Die Steuer entsteht auch dann mit der Leistungsausführung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 und 2 UStG), ohne dass es zu einer Steuerberichtigung (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 1 Satz 1 UStG) kommt, wenn der Unternehmer für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit dessen Betreiber vereinbart, dass das Entgelt hierfür nur insoweit geschuldet wird, als es durch Einnahmen aus der Stromeinspeisung beglichen werden kann (Anschluss an BFH, Urt. v. 01.02.2022 - V R 37/21 [V R 16/19], BStBl II 2022, 860).

BFH, Beschl. v. 28.09.2022 - XI R 28/20

Mit Vertrag vom 15.11.2011 verpflichtete sich die Klägerin gegenüber einer GmbH (A), als Generalunternehmerin eine Photovoltaikanlage zu errichten. Von der vereinbarten Gesamtvergütung in Höhe von 1.258.000 € zzgl. Umsatzsteuer waren nach der Montage aller Module auf den Modultischen 450.000 €, nach der Installation der Wechselrichterstation mit Vorbereitung für den Netzanschluss weitere 450.000 € und nach einem Probebetrieb von zehn Monaten die restlichen 358.000 € zu zahlen. Die Teilbeträge sollten jeweils nur insoweit zur Zahlung fällig werden, als sie von A aus den laufenden Einnahmen der Stromeinspeisung beglichen werden konnten.