Immer wieder stellt sich bei umsatzsteuerlichen Thematiken im Rahmen von Insolvenzverfahren die Frage, wie diese zu behandeln sind. In einem aktuellen Urteil des BFH ging es um die Frage, welche Auswirkungen sich ergeben, wenn das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vereinnahmt wird. Im Urteilsfall handelte es sich um ein Verfahren der Eigenverwaltung.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|