Ausgabe 7/2014
Umsatzsteuer Aktuell vom 13.02.2014
EuGH, Urt. v. 19.12.2013 - Rs. C-563/12

Steuerfreie Ausfuhr nicht fristgebunden

Das Europäische Recht ist dahin auszulegen, dass es einer nationalen Regelung, nach der im Rahmen einer Ausfuhrlieferung die für die Ausfuhr nach Orten außerhalb der EU bestimmten Gegenstände das Hoheitsgebiet der EU innerhalb einer starren Frist von 90 Tagen nach der Lieferung verlassen haben müssen, entgegensteht, sofern dem Steuerpflichtigen allein durch die Überschreitung dieser Frist die Steuerbefreiung der Lieferung endgültig verwehrt ist.

EuGH, Urt. v. 19.12.2013 - Rs. C-563/12

Kurzfassung

Die Klägerin des Ausgangsverfahrens aus Ungarn betrieb einen Großhandel mit Konserven. Die von ihr in Ungarn hergestellten Waren exportierte sie auch in Drittstaaten. Dabei wurde die Lieferklausel "EXW-ex works" (ab Werk) verwendet, so dass die Abnehmer den Warentransport in das Drittland selbst vornahmen. Das ungarische Recht sieht seit 2008 vor, dass bei einer steuerfreien Ausfuhr der Gegenstand spätestens 90 Tage nach der Lieferung Ungarn verlassen haben muss. Im Streitfall erfolgte das Verbringen in das Drittland bei einigen Lieferungen erst nach Ablauf dieser Frist. Daraufhin versagte die ungarische Finanzverwaltung in diesen Fällen die Steuerbefreiung der betreffenden Ausfuhren.