Gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen, umsatzsteuerfrei. Die Beantwortung der Frage, was begrifflich unter der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken zu verstehen ist, kann im Einzelfall schwierig sein. Zwei aktuelle Verfahren des BFH zeigen am Beispiel der Überlassung von Urnengräbern deutlich auf, welche Rechtsunsicherheit sich in der Praxis ergeben kann.
Im Rahmen von zwei Entscheidungen vom 21.06.2017 hat der BFH zur Umsatzsteuerfreiheit bei Grundstückvermietungen Stellung genommen. Sowohl im Verfahren V R 3/17 als auch im Verfahren V R 4/17 ging es um die Überlassung von Urnengräbern in einem Begräbniswald bzw. unter Bäumen. In beiden Fällen waren die Kläger Eigentümer eines Waldgebiets. Die Grundidee ist, dass Urnenplätze als Grabstätten verschiedenen Kunden überlassen werden. Der BFH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, wann die Steuerbefreiung für Grundstücke nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG greift.
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