Erhält der Steuerpflichtige als Eigentümer einer vermieteten Immobilie vom Eigentümer des Nachbargrundstücks eine Entschädigungszahlung für die Gestattung, dass bei der Bebauung des Nachbargrundstücks zum Zweck von Abstützungs- und Unterfangungsmaßnahmen an der grenzständigen Außenwand Verpressmittel und Verpressanker dauerhaft in den Untergrund des Grundstücks des Steuerpflichtigen eingebracht werden, und muss der Steuerpflichtige ggf. bei künftigen Baumaßnahmen an seinem eigenen Grundstück diese - nach Abschluss der Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück funktionslosen - Verpressmittel bzw. Verpressanker auf eigene Kosten entsorgen, so führt die Entschädigungszahlung für den Steuerpflichtigen weder zu steuerpflichtigen Mieteinnahmen noch zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG, sondern ist nicht einkommensteuerbar.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|