Ausgabe 8/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 20.02.2014
BFH, Urt. v. 24.09.2013 - VI R 48/12, NV

Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Die Steuerfreiheit pauschaler Zuschläge nach § 3b EStG, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlich erbrachten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit an den Arbeitnehmer leistet, setzt jedenfalls voraus, dass diese Zuschläge nach dem übereinstimmenden Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Abschlagszahlungen oder Vorschlüsse auf eine spätere Einzelabrechnung geleistet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt ist.

BFH, Urt. v. 24.09.2013 - VI R 48/12, NV

Kurzfassung

Streitig war, ob die einem Grenzpendler in die Schweiz pauschal gewährten Sonntags-, Feiertags- und Nachtdienstzuschläge gem. § 3b EStG steuerfrei sind. Geklagt hatte ein Lokführer, der bei einer schweizerischen Arbeitgeberin abhängig beschäftigt war. Hierfür erhielt er ein festes Bruttogehalt, in dem pauschale Sonntags, Feiertags- und Nachtdienstzuschläge enthalten waren. Diese Zuschläge wurden dem Lokführer jeweils monatlich in gleicher Höhe ausgezahlt, obwohl er in den einzelnen Monaten des Streitjahrs unregelmäßig Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit leistete.