Ausgabe 21/2016
Gesetzgebung vom 24.05.2016

Steuergesetz zur Elektromobilität

Das Bundeskabinett hat am 18.05.2016 den "Entwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität" beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die steuerlichen Maßnahmen dienen einer klimagerechten Zukunftspolitik und ergänzen das Maßnahmenbündel der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr, das zeitlich befristete Anreize, weitere Mittel für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie zusätzliche Anstrengungen bei der öffentlichen Beschaffung von Elektrofahrzeugen beinhaltet.

Durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität sollen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Einkommensteuergesetz geändert werden.

Vorgesehen sind mehrere steuerliche Maßnahmen zur Steigerung des Anteils der Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr, um einen adäquaten Beitrag des Verkehrssektors zur Reduktion der CO2-Emissionen sowie zur angestrebten Dekarbonisierung zu erzielen.

  • Kfz-Steuer: Die derzeit geltende fünfjährige Steuerbefreiung für Erstzulassungen reiner Elektrofahrzeuge in § 3d Abs. 1 KraftStG soll rückwirkend zum 01.01.2016 in eine zehnjährige Befreiung umgewandelt werden. Zum anderen soll die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektroumrüstungen ausgeweitet werden.