Ausgabe 1/2015
Gesetzgebung vom 01.01.2015

Steuergesetze 2014 konnten pünktlich in Kraft treten

In seiner Sitzung am 19.12.2014 hat der Deutsche Bundesrat den beiden letzten Steuergesetzen des Jahres 2014 zugestimmt.

Das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (BR-Drucks. 593/14) enthält die Verschärfungen bei der Selbstanzeige ab 2015. Hier gab es im Gesetzgebungsverfahren keinerlei Änderungen.

Problematischer war das "JStG 2015". Obwohl der Finanzausschuss eigentlich den Vermittlungsausschuss anrufen wollte, hat der Bundesrat letztlich auch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BR-Drucks. 592/14) passieren lassen. Dahinter verbirgt sich eine ganze Reihe von Änderungen der Steuergesetze. Zu den wichtigsten gehören:

  • Änderung bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen ab 2015, u.a. Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag von 110 ı; die ursprünglich geplante Erhöhung auf 150 ı bleibt jedoch aus.
  • Eine Berufsausbildung als Erstausbildung liegt ab 2015 nur noch vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von zwölf (ursprünglich geplant waren 18) Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird.