Das Bundeskabinett hat in einer Sondersitzung am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen, der nun kurzfristig ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht und voraussichtlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll. Es handelt sich um die Umsetzung des von der Bundesregierung geplanten Konjunkturpakets.
Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie stellen Bürger und Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Ziel der Bundesregierung ist es, dass die Wirtschaft wieder an Schwung gewinnt. Dazu werden schnell wirkende konjunkturelle Stützungsmaßnahmen umgesetzt. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt die Maßnahmen, die sehr schnell greifen sollen. Dabei ist es sinnvoll, die aufgrund der Corona Pandemie geschwächte Kaufkraft zu stärken. Unternehmen werden zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung mit gezielten Maßnahmen unterstützt.
Zentrale Maßnahme des Pakets ist eine befristete Senkung der Umsatzsteuer. Vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 sollen der reguläre Steuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 % gesenkt werden. Einzelheiten erfahren Sie im Thema der Woche dieser Ausgabe.
Daneben sind im Wesentlichen folgende steuerlichen Maßnahmen vorgesehen:
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|