Nach mehreren Anläufen war es dem BMF Ende April gelungen, einen im Kabinett der Bundesregierung mehrheitsfähigen Gesetzentwurf vorzulegen. Die ursprüngliche Zielsetzung des Entwurfs ist dabei unverändert geblieben. Der Informationsaustausch mit dem Ausland in Steuersachen soll nach den Standards der OECD verbessert werden. Informationen, die für die Besteuerung relevant sind, sollen zugänglich sein und auf Anfrage ausländischer Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Frühere Entwürfe (vgl. Thema der Woche in STX 6/2009) sahen unmittelbare Rechtsfolgen vor, wenn der Steuerpflichtige seine besonderen Mitwirkungs- und Nachweispflichten nicht erfüllt, sofern er Geschäftsbeziehungen zu Staaten oder Gebieten unterhält, die sich unkooperativ verhalten. Nach dem neuen Gesetzentwurf kann nur durch eine zusätzlich zu erlassende Rechtsverordnung u.a. ein Betriebsausgabenabzug, eine Entlastung von Kapitalertrag- oder Abzugsteuer oder eine Steuerbefreiung für Dividenden in bestimmten Fällen versagt werden.
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