Der BMF-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) sieht u.a. vor, dass Zahlungen an Unternehmen in Staaten ohne Auskunftsaustausch künftig nicht mehr als Betriebsausgaben anerkannt werden sollen. Darüber hinaus soll es neue Aufbewahrungs- und Mitwirkungspflichten geben und die Bankverbindungen in Steueroasen sollen transparenter werden. Das Gesetz wird am Tag nach der Verkündigung in Kraft treten und führt zu erheblichen Einschnitten in den betrieblichen und privaten Bereich sowie zu einem veränderten Umgang mit den Finanzbehörden.
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