Ausgabe 2/2020
Thema der Woche vom 08.01.2020

Steuerliche Änderungen zum 01.01.2020

Entlastung von Familien

Als ein Bestandteil zum steuerlichen Familienleistungsausgleich werden die Kinderfreibeträge und der Grundfreibetrag erhöht. Das Kindergeld pro Kind wurde bereits zum 01.07.2019 um 10 € pro Monat erhöht. Entsprechend steigt der steuerliche Kinderfreibetrag ab dem 01.01.2020 um 192 € von 7.620 € auf 7.812 €. Ferner wird der Grundfreibetrag ab dem 01.01.2020 angehoben; dieser steigt um 240 € von 9.168 € auf 9.408 €.

Anhebung der Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer

Eine Änderung für viele beruflich Reisende ist die Erhöhung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen. Diese werden von 24 € auf 28 € für jeden Kalendertag, an dem der Steuerpflichtige 24 Stunden aufgrund einer beruflichen Tätigkeit von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte oder Betriebsstätte abwesend ist und von 12 € auf 14 € bei Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte oder Betriebsstätte sowie für den An- oder Abreisetag einer mehrtägigen auswärtigen beruflichen Tätigkeit mit Übernachtung außerhalb der Wohnung angehoben.