Als ein Bestandteil zum steuerlichen Familienleistungsausgleich werden die Kinderfreibeträge und der Grundfreibetrag erhöht. Das Kindergeld pro Kind wurde bereits zum 01.07.2019 um 10 € pro Monat erhöht. Entsprechend steigt der steuerliche Kinderfreibetrag ab dem 01.01.2020 um 192 € von 7.620 € auf 7.812 €. Ferner wird der Grundfreibetrag ab dem 01.01.2020 angehoben; dieser steigt um 240 € von 9.168 € auf 9.408 €.
Eine Änderung für viele beruflich Reisende ist die Erhöhung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen. Diese werden von 24 € auf 28 € für jeden Kalendertag, an dem der Steuerpflichtige 24 Stunden aufgrund einer beruflichen Tätigkeit von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte oder Betriebsstätte abwesend ist und von 12 € auf 14 € bei Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte oder Betriebsstätte sowie für den An- oder Abreisetag einer mehrtägigen auswärtigen beruflichen Tätigkeit mit Übernachtung außerhalb der Wohnung angehoben.
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