Ausgabe 43/2011
Thema der Woche vom 27.10.2011

Steuerliche Angleichung der Lebenspartnerschaft an die Ehe

Im August 2001 war das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft getreten. In den letzten zehn Jahren ist es steuerlich in vielen Bereichen zu einer Gleichstellung mit Ehepaaren gekommen. Das Erbschaftsteuerreformgesetz, das JStG 2010 sowie das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung brachten Verbesserungen zugunsten der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Erbschaft- und Grunderwerbsteuerrecht sowie beim Sonderausgabenabzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Nur im EStG fehlen (noch) weitere Anpassungen, insbesondere beim Splittingtarif.

Bevor es die ersten steuerrechtlichen Änderungen gab, erfolgte die Gleichstellung vorwiegend im Zivilrecht, etwa durch die Möglichkeit der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, die Zugewinngemeinschaft, die Unterhaltspflicht, die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegekasse, die Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht.

Steuerlich sind vor allem folgende Anpassungen relevant: