Ausgabe 40/2019
Thema der Woche vom 02.10.2019

Steuerliche Aspekte des Klimaschutzpakets

Beim Thema Klimaschutz ist derzeit ordentlich Druck im Kessel, die Politik ist durch die starke Präsenz des Themas in der Öffentlichkeit zum Handeln angehalten. Am 20.09.2019 hat sich die Regierungskoalition nun auf ein Eckpunktepapier für das Klimaschutzprogramm 2030 verständigt. Es handelt sich dabei um eine Vielzahl von Maßnahmen, um den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber 1990 zu verringern. Dies soll durch Förderprogramme und Anreize zur CO2-Einsparung, die Bepreisung des CO2-Ausstosses mit Ausgleichsmaßnahmen für die Bürger sowie weiteren regulatorischen Maßnahmen im Bereich der Industrie geschehen. Auch aus steuerlicher Sicht sind umfangreiche Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele geplant. Bereits jetzt enthält der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 mit den geplanten Maßnahmen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität Themen, die in Richtung Klimaschutz gehen. Durch die geplanten Maßnahmen des Eckpunktepapiers gewinnen diese nun zusätzlich an Relevanz.

Im Folgenden werden die wichtigsten steuerlichen Regelungen des Eckpunktepapiers unter die Lupe genommen.

Geplante Neuerungen in der Kfz-Steuer