Ausgabe 51/2016
Steuertipp vom 20.12.2016

Steuerliche Begünstigung von Sanierungsobjekten nach § 7h bzw. § 10f EStG

Im Zusammenhang mit der steuerlichen Begünstigung von Sanierungsobjekten nach § 7h bzw. § 10f EStG stellt sich in der Praxis häufig die Frage nach dem Umfang der Bindungswirkung der Bescheinigung gem. § 7h Abs. 2 EStG.

Der BFH hat in seinem Urteil vom 22.10.2014 - X R 15/13 (BStBl II 2015, 367) dazu abschließend entschieden.

In Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung vertritt der X. Senat des BFH die Auffassung, dass sich die Bindungswirkung der Bescheinigung gem. § 7h Abs. 2 EStG auf die in § 7h Abs. 1 EStG benannten Tatbestandsmerkmale erstreckt und daher allein die Gemeinde das Prüfungsrecht hat, ob Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S.d. § 177 BauGB durchgeführt wurden und ob hierunter auch ein Neubau im bautechnischen Sinne zu subsumieren ist. Das Finanzamt habe insoweit nur ein Remonstrationsrecht.