Ausgabe 38/2009
Thema der Woche vom 17.09.2009

Steuerliche Behandlung ab 2009 unter den Regeln der Abgeltungsteuer

Das BMF-Schreiben vom 18.08.2009 - IV C 1 - S 1980-1/08/10019 beantwortet Zweifels- und Auslegungsfragen zum InvStG durch die Regeln zur Abgeltungsteuer sowie die neueingefügten Vorschriften durch das Unternehmensteuerreformgesetz, die Jahressteuergesetze 2008 und 2009 sowie den zeitlichen Anwendungsbereich des § 18 InvStG. Nachfolgend werden die für die Praxis wichtigen Aspekte vorgestellt.

Umstellung auf die Abgeltungsteuer

Für vom Investmentvermögen erzielte und ausgeschüttete Erträge gelten 2009 grundsätzlich die gleichen Besteuerungsfolgen wie bei der Direktanlage. Es wird aber weiter daran festgehalten, dass die Fondserträge unabhängig von der Art der Einkünfte zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zählen, sofern es sich nicht um Betriebseinnahmen handelt oder die Erträge etwa bei Riester- und Rürup-Sparverträgen zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 5 EStG gehören.