Ausgabe 12/2018
Thema der Woche vom 20.03.2018
BFH, Urt. v. 06.02.2018 - IX R 33/17

Steuerliche Behandlung der Einlösung von Xetra-Gold

Gold ist nach wie vor eine beliebte Anlageform, gilt es doch als wertstabil und das Risiko eines Totalverlusts ist ausgeschlossen. Gold wird nicht nur physisch gehandelt, sondern auch durch Finanzinstrumente wie z.B. die Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung. Wie die Einlösung dieser bei Privatpersonen steuerlich zu behandeln ist, hat aktuell der BFH entschieden. Hierbei stellte sich insbesondere die Frage, ob schon mit der Einlösung ein privates Veräußerungsgeschäft realisiert wird.

BFH, Urt. v. 06.02.2018 - IX R 33/17

Rechtlicher Rahmen

  • Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen sind börsenfähige Wertpapiere. Durch diese wird dem Inhaber ein Anspruch auf Lieferung von jeweils einem Gramm Gold als Basiswert verbrieft. Garantiert ist dabei, dass das Gold mit einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel geliefert wird. Die Lieferfrist beträgt zehn Tage.
  • Zur Besicherung und Erfüllbarkeit der Auslieferungsansprüche ist die Inhaberschuldverschreibung zu mindestens 95 % durch physisch eingelagertes Gold gedeckt.
  • Ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG setzt einen tatsächlichen Veräußerungsvorgang voraus. Hierunter ist eine entgeltliche Übertragung oder ein Ersatztatbestand (z.B. ein Tausch) zu verstehen.

Der Urteilsfall