Ausgabe 9/2023
Einkommensteuer Aktuell vom 01.03.2023
FinMin Baden-Württemberg, Schreiben v. 31.08.2022 - FM3-S 2337-5/4

Steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen an kommunale Forstbedienstete

Die kommunalen Forstbediensteten erhalten Aufwandsentschädigungen. Zur steuerlichen Behandlung dieser Aufwandsentschädigungen wird auf Folgendes hingewiesen: Da der hoheitliche Tätigkeitsbereich die Tätigkeit im Rahmen eines landforstwirtschaftlichen Betriebs bei weitem übersteigt und durch die Aufwandsentschädigungen Aufwendungen abgegolten werden, die als Werbungskosten abziehbar wären, ist die Regelung des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG i.V.m. R 3.12 Abs. 3 LStR dem Grunde nach anwendbar. Mangels Festlegung der Anspruchsberechtigten und des Betrags oder des Höchstbetrags in einem Gesetz oder einer Rechtsverordnung, sind die Aufwandsentschädigungen bis zu dem in R 3.12 Abs. 3 Satz 3 LStR (200 €) aufgeführten Betrag steuerfrei.

FinMin Baden-Württemberg, Schreiben v. 31.08.2022 - FM3-S 2337-5/4