Ausgabe 38/2016
Thema der Woche vom 22.09.2016
BFH, Urt. v. 01.06.2016 - X R 17/15

Steuerliche Behandlung von Bonuszahlungen einer Krankenkasse

Immer mehr Krankenkassen belohnen das gesundheitsbewusste Verhalten ihrer Mitglieder durch sog. Bonusprogramme. Oftmals erhalten die Versicherungsnehmer hierbei Geldprämien, wenn sie zuvor Kosten für Gesundheitsmaßnahmen getragen haben (z.B. Präventionsmaßnahmen, Teilnahme an bestimmten Untersuchungen). Der BFH hat sich in einem aktuellen Urteil vom 01.06.2016 (X R 17/15) mit Bonuszahlungen einer Krankenkasse an Versicherte für privat finanzierte Gesundheitsmaßnahmen befasst. Nach der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung sind solche Zahlungen generell als steuerpflichtig anzusehen und mindern den Sonderausgabenabzug.

BFH, Urt. v. 01.06.2016 - X R 17/15

Rechtlicher Rahmen

  • Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG sind Beiträge zur Krankenversicherung im Rahmen der sog. Basisabsicherung grundsätzlich unbeschränkt als Sonderausgaben abziehbar.
  • Nach dem BMF-Schreiben vom 19.08.2013 (BStBl I 2013, 1087, Rdnr. 72) sind alle Formen von Prämien oder Bonuszahlungen steuerlich als Beitragsrückzahlungen zu berücksichtigen und mindern entsprechend den Sonderausgabenabzug.

Der Sachverhalt