Immer mehr Krankenkassen belohnen das gesundheitsbewusste Verhalten ihrer Mitglieder durch sog. Bonusprogramme. Oftmals erhalten die Versicherungsnehmer hierbei Geldprämien, wenn sie zuvor Kosten für Gesundheitsmaßnahmen getragen haben (z.B. Präventionsmaßnahmen, Teilnahme an bestimmten Untersuchungen). Der BFH hat sich in einem aktuellen Urteil vom 01.06.2016 (X R 17/15) mit Bonuszahlungen einer Krankenkasse an Versicherte für privat finanzierte Gesundheitsmaßnahmen befasst. Nach der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung sind solche Zahlungen generell als steuerpflichtig anzusehen und mindern den Sonderausgabenabzug.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|