Zur Umsetzung der satzungsmäßigen Aufgaben (sportliche Aktivitäten, die der Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems, der Stabilisierung des Rückens oder auch der gezielten Stressbewältigung etc. dienen) haben Vertreter der Angestellten-Krankenkassen und Arbeiter-Ersatzkassen mit dem Landessportbund eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. In der Vereinbarung verpflichtet sich der Landessportbund zur Vergabe eines Qualitätssiegels "Sport pro Gesundheit". Das wird an geeignete Vereine vergeben, die bestimmte Kriterien erfüllen, wie z.B. eine qualifizierte Kursleitung und eine ganzheitliche Betreuung der Teilnehmer; Kurse bieten neben Bewegungsprogrammen auch Entspannungs-, Informations- und Kommunikationselemente an. Die Krankenkassen übernehmen von der Teilnehmergebühr den satzungsmäßig festgelegten Erstattungsbetrag. Dieser wird dem Versicherten bei Vorliegen der Voraussetzungen (z.B. regelmäßige Teilnahme des Versicherten, Vorlage der vom Verein erstellten Teilnehmerbescheinigung und des vom Versicherten ausgefüllten Fragebogens bei der Krankenkasse) auf Antrag von seiner Krankenkasse erstattet. Eventuelle Differenzbeträge sind durch den Versicherten selbst zu tragen.
Leistungsaustausch
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|