Ausgabe 39/2011
Thema der Woche vom 29.09.2011

Steuerliche Beurteilung von selbstverbrauchtem und -verkauftem Solarstrom

Die deutliche Zunahme von Solarstrom lässt sich bereits daraus ablesen, dass die Energieversorger im Jahr 2009 gegenüber 2007 mit rund 6.000 Megawatt die doppelte Menge abnehmen mussten und für 2011 mit 20.000 Megawatt sogar gut 230 % mehr erwartet werden. Im selben Zeitraum sind die Preise für neue Anlagen aufgrund der gestiegenen Nachfrage sowie des technischen Fortschritts um durchschnittlich rund die Hälfte gefallen. Das hatte zur Folge, dass die Fördersätze durch das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) in mehreren Stufen gesenkt wurden und es jetzt für Strom aus Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen sowie Konversionsflächen, die Nationalparks oder Naturschutzgebiete enthalten, keine Förderung mehr gibt.

Aktueller Rechtsstand ist das EEG 2012 vom 28.07.2011 (BGBl I 2011, 1634), das die bestehenden Degressionsregelungen bei der Solarförderung mit einer halbjährlichen Anpassung wie im Jahr 2011 beibehält, die Vergütungsklassen von vier auf drei reduziert und die Eigenverbrauchsregelung unbefristet fortführt.

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