Gewinne steuerfrei vereinnahmen und Verluste bzw. Kosten voll steuerlich geltend machen - auf dieses Ziel versuchen mehrere Gestaltungen abzuzielen. Dazu sind auch bereits mehrere Urteile ergangen, die die OFD NRW zum Anlass genommen hat, einen Überblick über die einschlägige Rechtsprechung zu geben. Hintergrund solcher Gestaltungen sind kombinierte Finanzmarktprodukte, die nach § 8b KStG steuerfreie Veräußerungsgewinne und steuerwirksame Verluste vermitteln sollen. Die OFD verweist auf vier Urteile der Finanzgerichtsbarkeit:
In den Urteilen haben alle Gerichte für eine Parität plädiert, d.h., entweder sind Gewinne steuerfrei und Verluste wirken sich nicht aus, oder Gewinne sind steuerpflichtig, dafür wirken sich aber auch die Verluste aus. Im letztgenannten Urteil bemühten die Richter des FG Niedersachsen aber auch § 42 AO, zumindest als hilfsweise Argumentation.
In ein ähnliches Genre dürften Gestaltungen rund um die Wertpapierleihe einzusortieren sein. Auch dort wehren sich die Gerichte gegen eine inkonsistente Streuwirkung, zuletzt z.B. das FG Niedersachsen mit Urteil vom 17.11.2016 - 6 K 230/15, rkr., STX 36/2017. |
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|