Ausgabe 13/2020
Thema der Woche vom 25.03.2020
BMF-Schreiben v. 19.03.2020 - IV A 3 - S 0336/19/10007 :002

Steuerliche Maßnahmen im Zuge der Corona-Krise

Der derzeitige Ausnahmezustand durch die Verbreitung des Corona-Virus, der am 11.03.2020 von der WHO als Pandemie eingestuft wurde, führt in ganz Deutschland und im Ausland zu erhöhten Sicherheitsmaßnahmen, die derzeit noch nicht absehbare Folgen für das Wirtschaftsleben haben werden. Klar dürfte sein, dass es alle Bereiche mit direktem Kundenverkehr hart treffen wird, aber auch Industrieunternehmen fahren ihre Produktion herunter und stellen auf Kurzarbeit um. Inzwischen wurden verschiedene steuerliche Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht, die im Folgenden dargestellt werden. Auch beim Kurzarbeitergeld wurden Erleichterungen beschlossen.

BMF-Schreiben v. 19.03.2020 - IV A 3 - S 0336/19/10007 :002

Steuerliche Maßnahmen

Zunächst hatten einzelne Länderfinanzbehörden Maßnahmen zur Entlastung von durch die Corona-Krise betroffenen Unternehmen angekündigt; nun hat das BMF mit Schreiben vom 19.03.2020 (IV A 3 - S 0336/19/10007 :002) eine einheitliche Regelung veröffentlicht.

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