Das Erdbeben in der Türkei und in Syrien im Februar 2023 hat sehr großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht. Wegen der hohen Anteilnahme und Spendenbereitschaft in der Bevölkerung werden die der Unterstützung der Betroffenen des Erdbebens in der Türkei und in Syrien dienenden und in solchen Fällen üblichen Verwaltungsregelungen in diesem Schreiben zusammengefasst.
Sie gelten für die Unterstützungsmaßnahmen, die vom 06.02.2023 bis zum 31.12.2023 durchgeführt werden. Angesprochen werden folgende Maßnahmen:
Maßnahmen von steuerbegünstigten Körperschaften für durch das Erdbeben geschädigte Personen
I. Spendenaktionen
II. Verwendung sonstiger vorhandener Mittel
Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
I. Zuwendung als Sponsoringmaßnahme
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