Der andauernde Krieg in der Ukraine ist Anlass, den zeitlichen Anwendungsbereich der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen bis auf weiteres auf das Jahr 2023 zu erstrecken. Daher wird der zeitliche Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 17.03.2022 (BStBl I 2022,
Die genannten BMF-Schreiben betreffen folgende Maßnahmen:
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