Vertragsverhältnisse
zwischen nahen Angehörigen sind steuerrechtlich nur unter besonderen
Bedingungen anzuerkennen, da es innerhalb eines Familienverbunds
typischerweise an einem Interessensgegensatz fehlt und zivilrechtliche
Gestaltungsmöglichkeiten steuerlich missbraucht werden könnten.
Diesen Aspekt der Vereinbarungen unter Angehörigen beleuchtet das
BMF-Schreiben vom 23.12.2010 -
Die nachfolgenden Abschnitte stellen die praxisrelevanten Aspekte zu den drei Prüfkriterien heraus, die in allen offenen Fällen anzuwenden sind. Sie betreffen neben Verwandten auch Personengesellschaften und Angehörige der Beteiligten, die die Gesellschaft beherrschen.
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