Ausgabe 3/2011
Thema der Woche vom 20.01.2011

Steuerliche (Nicht-)Anerkennung von Darlehensverträgen unter Angehörigen

Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen sind steuerrechtlich nur unter besonderen Bedingungen anzuerkennen, da es innerhalb eines Familienverbunds typischerweise an einem Interessensgegensatz fehlt und zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten steuerlich missbraucht werden könnten. Diesen Aspekt der Vereinbarungen unter Angehörigen beleuchtet das BMF-Schreiben vom 23.12.2010 - IV C 6 - S 2144/07/10004 zu den Voraussetzungen für die Anerkennung von Darlehensverträgen. Das BMF verweist dabei auf einschlägige BFH-Entscheidungen. Das BMF-Schreiben beinhaltet im Wesentlichen drei Punkte:

  1. Prüfung des Fremdvergleichs
  2. Formfehler
  3. Kreditgewährung mit geschenkten Mitteln

Die nachfolgenden Abschnitte stellen die praxisrelevanten Aspekte zu den drei Prüfkriterien heraus, die in allen offenen Fällen anzuwenden sind. Sie betreffen neben Verwandten auch Personengesellschaften und Angehörige der Beteiligten, die die Gesellschaft beherrschen.

1. Fremdvergleich