Bei Geschenken handelt es sich um Zuwendungen, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers bestimmt sind und auch nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit solchen Gegenleistungen stehen.
Tauschen Geschäftspartner untereinander kleinere Aufmerksamkeiten oder größere Geschenke aus oder geht es um Gaben an Arbeitnehmer anlässlich einer innerbetrieblichen Weihnachts- oder Jahresabschlussfeier, sind aus Steuersicht insbesondere folgende Aspekte von Bedeutung:
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|