Ausgabe 51/2011
Thema der Woche vom 22.12.2011

Steuerliche Regeln bei Geschenken an Geschäftspartner und Mitarbeiter zu Weihnachten 2011

Bei Geschenken handelt es sich um Zuwendungen, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers bestimmt sind und auch nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit solchen Gegenleistungen stehen.

Tauschen Geschäftspartner untereinander kleinere Aufmerksamkeiten oder größere Geschenke aus oder geht es um Gaben an Arbeitnehmer anlässlich einer innerbetrieblichen Weihnachts- oder Jahresabschlussfeier, sind aus Steuersicht insbesondere folgende Aspekte von Bedeutung:

  1. Bis zu einer Freigrenze von 35 ı je Empfänger im Jahr liegen abzugsfähige Betriebsausgaben vor.
  2. Grundvoraussetzung für den beschränkten Abzug der Aufwendungen ist deren betriebliche Veranlassung (§ 4 Abs. 4 EStG). Werden die Aufwendungen aus einer privaten oder allgemein gesellschaftlichen Verpflichtung heraus getätigt, scheitert der Abzug nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG. Allerdings sieht die Finanzverwaltung bei Geschenken an Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten die betriebliche Veranlassung i.d.R. als gegeben an (R 4.10 Abs. 4 Satz 4 EStR).
  3. Aufwendungen für Geschenke müssen auf einem gesonderten Konto getrennt von den anderen Kosten gebucht werden.