Ausgabe 28/2020
Gesetzgebung vom 08.07.2020
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz, Beschl. v. 29.06.2020

Steuerliche Umsetzung des Konjunkturpakets abgeschlossen

In jeweiligen Sondersitzungen haben Bundestag und Bundesrat am 29.06.2020 das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (zweites Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen. Damit erfolgt die Umsetzung großer Teile des von der Bundesregierung initiierten Konjunkturpakets. Notwendig waren die Sondersitzungen, damit die Mehrwertsteuersenkung pünktlich zum 01.07.2020 in Kraft treten konnte.

Seit Monatsbeginn ist damit bei der Umsatzsteuer der reguläre Steuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 % gesunken. Darüber haben wir bereits mehrfach im STX berichtet (u.a. Thema der Woche, 2020, 370 (zum Konjunkturpaket), 386 (Umsetzung der MwSt-Senkung)). Inzwischen hat die Finanzverwaltung das endgültige Anwendungsschreiben (BMF-Schreiben v. 30.06.2020 - III C 2 - S 7030/20/10009 :004) sowie einen Katalog mit Fragen und Antworten zur Umsatzsteuersenkung (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-06-25-faq-umsatzsteuersatzsenkung) veröffentlicht.

Neben der Umsatzsteuersenkung sieht das beschlossene Gesetz insbesondere folgende Maßnahmen bzw. Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf vor: