Die Finanzmarktkrise hat die Börsenkurse vieler Wertpapiere einbrechen lassen. Dies gilt vor allem für nachrangig besicherte Unternehmensanleihen und strukturierte Bonds, die von der Bonität mehrerer Gesellschaften abhängen. Nachfolgend aus aktuellem Anlass ein Überblick zu den steuerlichen Aspekten bei Kursverlusten.
1. Finanzinnovationen nach § 20 EStG
Die mit solchen Wertpapieren realisierten Veräußerungsgeschäfte fallen unabhängig von der Haltedauer unter § 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG. Dies bedeutet in erster Linie, dass Verluste als negative Kapitaleinnahmen mit allen anderen Einkünften verrechenbar sind. In Betracht kommen hier strukturierte Anleihen mit Zinszahlungen über Marktniveau, die jedoch von der Bonität der Unternehmen abhängig sind. Hinzu kommen Aktienanleihen und Garantiezertifikate mit Teilschutz. Viele dieser Produkte notieren aufgrund der derzeitigen Unsicherheit 30 % und mehr unter ihrem Nennwert, obwohl überhaupt noch kein Kreditereignis wie Zahlungseinstellung oder Insolvenz eingetreten sind. Ein Verkauf in 2008 mit erheblichen Kursverlusten bedeutet aber noch nicht automatisch, dass sich dieser steuerlich auswirkt.
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