Zu den Erträgen nach
§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Satz 3 EStG und damit zu den Einkünften
aus Kapitalvermögen gehören auch Erstattungszinsen i.S.d. § 233a
AO. Das FG Münster (Beschl. v. 27.10.2011 -
Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Anlegerin im Jahr
2008 Erstattungszinsen für die Jahre 2001 bis 2003 erhalten. Das
Finanzamt besteuerte die Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen
gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, weil die durch das
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