Die einheitliche Leistung des Inhabers eines Ausbildungsstalls für Turnierpferde, die aus Unterbringung, Training und Turnierteilnahme von Pferden besteht, stellt eine Dienstleistung gegen Entgelt i.S.d. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL dar, wenn der Eigentümer der Pferde diese Leistung durch hälftige Abtretung des ihm bei einer erfolgreichen Turnierteilnahme seiner Pferde zustehenden Anspruchs auf die gewonnenen Preisgelder vergütet.
Das Verfahren des EuGH, in dem sich dieser mit der Auslegung des Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL befasste, betraf ein Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 27.07.2021 (V R 40/20).
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