Ausgabe 16/2023
Thema der Woche vom 19.04.2023
BFH, Urt. v. 14.02.2023 - IX R 11/21

Steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners

  1. Eine (willentliche) Veräußerung i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG kann auch dann vorliegen, wenn der Ehegatte seinen Miteigentumsanteil an dem im Miteigentum beider Ehepartner stehenden Einfamilienhaus vor dem Hintergrund der drohenden Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung (entgeltlich) auf seinen geschiedenen Ehepartner innerhalb der Haltefrist überträgt.
  2. Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
BFH, Urt. v. 14.02.2023 - IX R 11/21

Urteilsfall

Im aktuellen Fall hatte ein Ehepaar gemeinschaftlich im Jahr 2008 ein Einfamilienhaus zu jeweils hälftigem Miteigentum erworben und bewohnte es gemeinsam mit seinem Sohn. Im Jahr 2017 wurde die Ehe durch rechtskräftiges Urteil geschieden. Nachdem die geschiedene Ehefrau des Klägers die Zwangsversteigerung für den Fall angedroht hatte, dass ihr der Ehemann seinen hälftigen Miteigentumsanteil nicht verkaufen sollte, veräußerte der Ehemann den hälftigen Miteigentumsanteil mit notariell beurkundeter Scheidungsfolgenvereinbarung im Jahr 2017 an seine geschiedene Ehefrau und erzielte unstreitig einen Veräußerungsgewinn.