Ausgabe 22/2023
Thema der Woche vom 31.05.2023
BVerfG, Urt. v. 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

Steuerprivilegien für Unternehmenserben- Stand der Dinge

Einführung

Das BVerfG hatte zuletzt in seiner Entscheidung vom 17.12.2014 das ErbStG i.d.F.d. Erbschaftsteuerreformgesetzes vom 24.12.2008 mit Art. 3 GG für unvereinbar erklärt (1 BvL 21/12). Die Verschonung beim Übergang betrieblichen Vermögens durch §§ 13a und 13b ErbStG wurde angesichts ihres Ausmaßes und der eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht gerecht. Der Gesetzgeber musste daher Nachbesserungen vornehmen.

Wegen einer Verfassungsbeschwerde wird sich das BVerfG auch in diesem Jahr mit der Verfassungsmäßigkeit der bevorzugten steuerlichen Behandlung von Unternehmenserben im Rahmen der §§ 13a und 13b ErbStG beschäftigen müssen (1 BvR 804/22). Dabei wird geprüft werden müssen, ob die Nachbesserungen im ErbStG von 2016 ausreichend waren.

Überblick

Unternehmenserben profitieren enorm von den steuerlichen Befreiungsvorschriften der §§ 13a und 13b ErbStG. Nicht zuletzt soll dadurch die deutsche Wirtschaft in seinen Strukturen erhalten bleiben, und Arbeitsplätze sollen gesichert werden. Doch sind das genug Gründe dafür, Erbschaften von Betriebsvermögen gegenüber Erbschaften von Privatvermögen zu privilegieren?