Ausgabe 21/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 22.05.2014
BMF-Schreiben v. 29.04.2014 - IV C 6 - S 2144/07/10004

Steuerrechtliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen

Es steht Angehörigen grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie für sie steuerlich möglichst günstig sind. Das Vereinbarte muss jedoch in jedem Einzelfall und während der gesamten Vertragsdauer nach Inhalt und Durchführung dem entsprechen, was fremde Dritte bei der Gestaltung eines entsprechenden Darlehensverhältnisses üblicherweise vereinbaren würden. Dabei sind nach der bisherigen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben v. 23.12.2010 - IV C 6 - S 2144/07/10004, BStBl I 2011, 37, Rz. 4 Satz 3) Vergleichsmaßstab die Vertragsgestaltungen, die zwischen Darlehensnehmern und Kreditinstituten üblich sind.