Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer sonstige Leistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG an einen nichtrechtsfähigen Verein i.S.d. § 54 BGB, der nicht unternehmerisch tätig ist und über keine USt-IdNr. verfügt, findet die Vorschrift des § 13b Abs. 5 Satz 1 erster Halbsatz zweite Alternative UStG keine Anwendung, da der nichtrechtsfähige Verein derzeit nach nationalem Recht nicht als "juristische Person" anzusehen ist.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|