Steuerstundungsmodelle
nach § 15bEStG näher definiert
Mit der Einführung des § 15bEStG
wollte der Gesetzgeber die Verlustverrechnung bei sog. Steuerstundungsmodellen
beschränken. Der BFH hat mit Urteil vom 06.02.2014 - IV R 59/10
entschieden, dass die Vorschrift verfassungsgemäß ist, und geklärt,
was unter einer "modellhaften Gestaltung" im Sinne der
Vorschrift zu verstehen ist. Die Entscheidung zeigt, dass die Beantwortung
der Frage, ob ein Steuerstundungsmodell vorliegt, von vielen einzelnen Faktoren
abhängt.
Der Ausgangssachverhalt
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