Ausgabe 39/2011
Gesetzgebung vom 29.09.2011

Steuervereinfachungen endgültig beschlossen

Nach erfolgreichem Vermittlungsverfahren haben Bundestag und Bundesrat in der letzten Woche das sog. Steuervereinfachungsgesetz beschlossen. Im ersten Versuch hatte der Bundesrat im Juli den Änderungen zur Vereinfachung die Zustimmung verweigert. Die Bundesländer lehnten insbesondere die Möglichkeit ab, die Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre abgeben zu können. Diese Regelung ist nun entfallen. Alle anderen Änderungen können aber wie geplant in Kraft treten.

Von den nun endgültig beschlossenen Steuervereinfachungen und Modernisierungen profitieren Bürger, Unternehmen und Verwaltung. Die meisten Regelungen werden 2012 in Kraft treten, einige aber schon in diesem Jahr. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Rechnungen dürfen bereits rückwirkend seit dem 01.07.2011 elektronisch - z.B. als PDF-Datei - erstellt werden. Der Vorsteuerabzug daraus ist ohne elektronische Signatur zulässig. Das BMF hat einen Frage-Antwort-Katalog mit allen Einzelheiten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung auf seiner Homepage (www.bundesfinanzministerium.de) veröffentlicht.