Am 20.12.2010 hat das BMF diese Ziele im Entwurf zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 zusammengefasst. Das Gesetz soll 2011 im Bundestag und -rat verabschiedet und spätestens zum 01.01.2012 in Kraft treten. Eine Reihe von Maßnahmen soll dabei rückwirkend ab dem Tag nach der Verkündung rechtswirksam werden und sämtliche Änderungen zum UStG am 01.07.2011 in Kraft treten. Die Änderungen sollen auch Unternehmen durch ein vereinfachtes Steuerrecht um Bürokratiekosten von rund 4 Mrd. ı entlasten, indem die Finanzämter auf Detailregelungen und schriftliche Belege verzichten wollen.
Nachfolgend ein numerisch sortierter Überblick über den 41-Punkte-Plan, der zum Großteil bereits in das Steuervereinfachungsgesetz 2011 einfließt.
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