BFH anhängig
X R 12/23
Normen:
FGO § 52d;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 14.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 10/23

System-Roll-Out, Steuerberaterpostfach, Zeitpunkt, Elektronische Übermittlung

BFH-anhängig seit 21.08.2023
X R 12/23

DRsp Nr. 2023/61437

System-Roll-Out, Steuerberaterpostfach, Zeitpunkt, Elektronische Übermittlung

Rechtsfrage: 1. Steht das besondere elektronische Steuerberaterpostfach erst dann "zur Verfügung" (§ 52d Satz 2 FGO) und ist es erst dann "errichtet" (§ 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO), wenn die erstmalige Einführung dieses Systems ("System-Rollout") im Ganzen --und nicht nur das individuelle Registrierungsverfahren für den einzelnen Berufsträger-- abgeschlossen ist? 2. Ist die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der in § 52d Satz 1 FGO genannten Schriftsätze an das FG unter Ausschluss anderer Übermittlungswege in Bezug auf die in § 52d Satz 2 FGO genannten Personen verfassungsgemäß, insbesondere verhältnismäßig?

Normenkette:

FGO § 52d;

Hinweise:

Zulassung durch FG

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorinstanz: FG Niedersachsen, vom 14.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 10/23