Die Realteilung ermöglicht bei Auflösung einer Personengesellschaft grundsätzlich die buchwertneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern in ein Betriebsvermögen der Gesellschafter. In einem aktuell vom BFH entschiedenen Fall war die Buchwertfortführung des Realteilers bei der Übertragung eines Mandantenstamms auf eine neue GbR nicht möglich; er beabsichtigte im Ergebnis, dann einen tarifbegünstigten Aufgabegewinn geltend zu machen. Allerdings war er bereits nach kurzer Zeit auch aus der neuen GbR ausgeschieden. Es stellte sich die Frage, ob im Rahmen dieser Gesamtkonstellation eine Tarifbegünstigung für den Gewinn aus der ursprünglichen Betriebsaufgabe möglich ist.
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