Ausgabe 29/2019
Thema der Woche vom 17.07.2019
BFH, Urt. v. 15.01.2019 - VIII R 24/15

Tarifbegünstigung bei Realteilung einer Kanzlei

Die Realteilung ermöglicht bei Auflösung einer Personengesellschaft grundsätzlich die buchwertneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern in ein Betriebsvermögen der Gesellschafter. In einem aktuell vom BFH entschiedenen Fall war die Buchwertfortführung des Realteilers bei der Übertragung eines Mandantenstamms auf eine neue GbR nicht möglich; er beabsichtigte im Ergebnis, dann einen tarifbegünstigten Aufgabegewinn geltend zu machen. Allerdings war er bereits nach kurzer Zeit auch aus der neuen GbR ausgeschieden. Es stellte sich die Frage, ob im Rahmen dieser Gesamtkonstellation eine Tarifbegünstigung für den Gewinn aus der ursprünglichen Betriebsaufgabe möglich ist.

BFH, Urt. v. 15.01.2019 - VIII R 24/15

Rechtlicher Rahmen

  • Gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG ist bei einer Realteilung einer Mitunternehmerschaft für die übertragenen Wirtschaftsgüter zwingend der Buchwert anzusetzen. § 16 Abs. 3 Satz 3 ff. EStG enthält Ausnahmen, die einen Ansatz des gemeinen Werts vorschreiben (etwa bei Entnahmen oder Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter innerhalb einer Sperrfrist von drei Jahren oder im Fall der Übertragung auf eine Körperschaft).
  • Bei der "echten" Realteilung wird das gesamte Vermögen der Mitunternehmerschaft unter den Mitunternehmern aufgeteilt und bleibt dort in neuen Zusammenhängen Betriebsvermögen.