Ausgabe 9/2015
Thema der Woche vom 26.02.2015

Tarifbegünstigung bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

In zwei neuen Urteilen hat der BFH Stellung zur Tarifbegünstigung nach § 34 EStG bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen genommen (BFH, Urt. v. 17.12.2014 - IV R 57/11 und v. 09.12.2014 - IV R 36/13). In beiden Urteilen thematisierte er zudem die Kriterien eines schädlichen Gesamtplans. Für steuerliche Berater ist die Kenntnis der BFH-Rechtsprechung zum Gesamtplan wichtig, da die Finanzverwaltung bei mehreren Teilakten in einem gewissen zeitlichen Zusammenhang einen schädlichen Gesamtplan unterstellt, um die Steuervergünstigungen für die Zielgestaltung zu verweigern.

Rechtlicher Hintergrund

  • Beide Urteile haben insbesondere die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 EStG bei "außerordentlichen Einkünften" bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG zum Gegenstand.
  • Der § 34 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 EStG mildert Progressionshärten bei der Zusammenballung außerordentlicher Einkünfte. Im Ergebnis findet auf die außerordentlichen Einkünfte ein durch die sog. "Fünftelungsmethode" ermäßigter Steuersatz Anwendung.