In zwei neuen Urteilen hat der BFH Stellung zur Tarifbegünstigung nach § 34 EStG bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen genommen (BFH, Urt. v. 17.12.2014 - IV R 57/11 und v. 09.12.2014 - IV R 36/13). In beiden Urteilen thematisierte er zudem die Kriterien eines schädlichen Gesamtplans. Für steuerliche Berater ist die Kenntnis der BFH-Rechtsprechung zum Gesamtplan wichtig, da die Finanzverwaltung bei mehreren Teilakten in einem gewissen zeitlichen Zusammenhang einen schädlichen Gesamtplan unterstellt, um die Steuervergünstigungen für die Zielgestaltung zu verweigern.
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