Ausgabe 51/2020
Thema der Woche vom 16.12.2020
BFH, Urt. v. 06.05.2020 - X R 24/19

Tarifermäßigung bei Einmalzahlung aus einer betrieblichen Altersvorsorge

Außerordentliche Einkünfte können auch im Rahmen von Einmalzahlungen aus Altersvorsorgebeträgen vorliegen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Voraussetzung einer Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten vorliegt. Der BFH hat nun hierzu in einem aktuellen Urteil vom 06.05.2020 (X R 24/19) Stellung genommen.

BFH, Urt. v. 06.05.2020 - X R 24/19

Rechtlicher Rahmen

  • Die Fünftelregelung in § 34 Abs. 1 Satz 2 ermöglicht eine ermäßigte Besteuerung für außerordentliche Einkünfte.
  • Nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG gilt die Ermäßigung insbesondere für Vergütungen aus mehrjährigen Tätigkeiten, die sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume (VZ) erstrecken und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfassen.

Der Urteilsfall