Ausgabe 35/2017
Thema der Woche vom 29.08.2017
BFH, Urt. v. 11.04.2017 - IX R 24/15

Tatsächliche Verständigung bindet nicht bei Wegfall der Geschäftsgrundlage

In dem aktuellen BFH-Urteil geht es um die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung. Das Institut der tatsächlichen Verständigung wird vor allem in der Betriebsprüfung bei schwierig aufzuklärenden Sachverhalten angewandt. Grundsätzlich führt die tatsächliche Verständigung zu einer unbedingten Bindungswirkung. Im vorliegenden Sachverhalt kommt der BFH allerdings zu dem Ergebnis, dass die Bindungswirkung auch Grenzen hat.

BFH, Urt. v. 11.04.2017 - IX R 24/15

Ausgangssachverhalt

Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr 2007 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden. Sowohl die Klägerin als auch der Kläger waren an einer GmbH beteiligt. Der Kläger war an der GmbH seit November 1990 mit 75 % beteiligt. Seit August 2002 betrug die Beteiligung 94 %. Die Klägerin war seit April 1995 zunächst zu 1 % beteiligt. Im August 2002 erhöhte sich die Beteiligung auf 6 %. Die GmbH betätigte sich im Bereich des An- und Verkaufs, der Verwaltung und der Vermittlung von Immobilien. Außerdem war sie als Bauträger tätig.