Ausgabe 37/2023
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht vom 13.09.2023
LAG Thüringen, Urt. v. 09.05.2023 - 1 TaBV 5/22, rkr.

Teamzuordnung und Versetzung

Eine mitbestimmungspflichtige Versetzung des Arbeitnehmers liegt bei der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs vor, also wenn der Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts die Art, den Ort oder den Umfang der Tätigkeit eines Arbeitnehmers ändert. Beteiligungsfrei ist hingegen, wenn die Änderung der Arbeitsumstände nicht erheblich ist. In der Rechtspraxis haben sich zwar Kriterien für die Abgrenzung herausgebildet, dennoch hat die Rechtsprechung immer wieder Versetzungsfälle zu entscheiden. Das LAG Thüringen entschied am 29.05.2023 den Fall einer Veränderung bei der Teamzuordnung innerhalb einer Abteilung bei gleichbleibenden Arbeitsaufgaben.

Die Antragsgegnerin ist ein Unternehmen der Automobilindustrie, das sich mit der Produktion und dem Vertrieb von Scheinwerfern beschäftigt. Der Antragsteller ist der Betriebsrat. Im Bereich der Vorfertigung gibt es je nach Komplexität der zu fertigenden Produkte unterscheidliche Teams. Die jeweiligen Teamleiter teilen die Arbeit ein, bewilligen Urlaub und führen auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung Krankenrückkehrgespräche. Die Antragsgegnerin wies eine Arbeitnehmerin einem anderen Team zu. Hierdurch änderte sich weder der Arbeitsort noch der Inhalt der Arbeitsaufgabe. Auch im neuen Team ist die Arbeitnehmerin als Produktionsversorgerin in der gleichen Werkshalle mit der Vorfertigung für die Scheinwerferproduktion befasst.