Ausgabe 26/2018
Thema der Woche vom 26.06.2018

Technische Richtlinie zur Kassenführung veröffentlicht

Der Umgang mit Kassen zur Erfassung von Bareinnahmen ist derzeit stark in den Fokus der Betriebsprüfung geraten. Durch neue gesetzliche Regelungen wurden die Anforderungen stetig verschärft. Zu nennen ist zunächst das Auslaufen der im BMF-Schreiben vom 26.10.2010 - V A 4 - S 0316/08/10004-07 gesetzten Übergangsfrist für elektronische Registrierkassen. Hiernach muss eine entsprechende Kasse ab dem 01.01.2017 zwingend insbesondere über die Möglichkeit zur Einzelaufzeichnung verfügen. Durch das sog. Kassengesetz vom 28.12.2016 (BGBl I 2016, 3152) wurden weitere verschärfende Bestimmungen aufgenommen. Ab 2018 ist mit der Kassennachschau eine weitere Spontanprüfung der Finanzbehörden möglich, die auch unangekündigt erfolgen kann. Darüber hinaus müssen elektronische Kassensysteme ab dem 01.01.2020 mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) versehen werden. Für Kassensysteme, die vor dem 01.01.2020 angeschafft oder umgerüstet wurden, gilt bezüglich der Ausstattung mit einer TSE u.U. eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2022.